| Holzart : Eiche |
Reinigung bei geöltem Eichenboden
Ich habe einen seit 4 Jahren verlegten Mafi Eichenboden geölt. Nun zeigen sich vereinzelt Flecken, die durch Holzbodenseife nicht weg zu bekommen sind.
Was tun? Intensivreinigen und neu ölen?
Wir empfehlen folgende Vorgehensweise:
Vorerst wäre zu klären, um was für Flecken es sich handelt.
Sollte es sich um Fettflecken und ähnliches handeln, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:
- Am besten verwenden Sie den Kleiderreiniger von Dr. Beckmann. Derzeit gibt es im Handel ca. 15 verschiedene Produkte (Fett, Rost, Blut, ...) für unterschiedliche Flecken.
- Probieren Sie den Kleiderreiniger vorher auf einer kleinen Fläche aus, da eine hellere Stelle entstehen kann. Diese gleicht sich allerdings durch Lichteinfall und Seifenmischung nach einiger Zeit wieder aus.
- Mit dem "Grünen Vlies" in Holzfaserrichtung werden die Flecken kleinstflächig rausgeschliffen.
ACHTUNG: Keine kreisenden Bewegungen - dies erzeugt Kratzer!
- Zum Abschluß massieren Sie mit einem Baumwolltuch Mafi-Holzbodenöl auf die bearbeiteten Stellen.
Unbedingt Sicherheitsvorschriften beachten:
- Ölgetränkte Lappen, Vliese etc. sofort in Wasser legen und im Freien trocknen - es besteht Gefahr der Selbstentzündung!
- Mafi-Öl darf nicht in die Hände von Kindern gelangen!
- Mafi-Öl darf nicht in die Kanalisation gelangen!
Verwendbare Produkte:
Info: Spezialreiniger wird nur großflächig verwendet und nimmt Seifenrückstände weg, aber nicht tieferliegende Flecken. Anschließend muß mit Mafi-Holzbodenöl nachgeölt werden. Der Boden ist dann einen Tag nicht begehbar. Nach 7 Tagen zum ersten Mal wieder mit Mafi-Holzbodenseife die Oberfläche aufbauen.
Info zur professionellen Pflege: Für größere Flächen ab 200 qm besteht auch die Möglichkeit, einen professionellen Service in Anspruch zu nehmen. Unsere Spezialisten würden den Boden begutachten und die anschließende Pflege mit den notwendigen Werkzeugen und Mitteln durchführen. Sollten Sie diesbezüglich Interesse haben, kontaktieren Sie uns bitte über den Kontaktbereich. |